Wie läuft die Rückerstattung der Transportkosten ab?
Die Logopädie im Frühbereich am Zentrum ASS ist ein kantonal unterstütztes Angebot. Für Fahrten zu den Therapieeinheiten kann beim Kanton Aargau eine Rückerstattung der Transportkosten beantragt werden.
Die Kosten werden zunächst von den Eltern übernommen. Für die Rückerstattung ist das Formular Abrechnung Transportkosten vollständig auszufüllen und zusammen mit den erforderlichen Belegen am letzten Termin der zuständigen Logopädin zu übergeben.
Alternativ können die Unterlagen per E-Mail an lif@zass.ch oder per Post an folgende Adresse nachgereicht werden: Zentrum ASS, Logopädie im Frühbereich, Schützenmattstrasse 3, 5600 Lenzburg
Das Zentrum ASS leitet das Formular an die Abteilung SHW des Kantons Aargau weiter. Die Rückerstattung erfolgt vierteljährlich direkt durch den Kanton.
Erforderliche Belege: Bitte fügen Sie Quittungen, Rechnungen oder entwertete Billette bei. Bei Fahrten mit dem Privatfahrzeug sind keine Belege erforderlich.