FAQ – Tagesschule

Weiterführende Informationen sind im nachfolgenden FAQ zu finden.

Welche Kinder und Jugendlichen besuchen die Tagesschule Zentrum ASS?

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Unsere Tagesschule richtet sich an Schüler:innen, die Schwierigkeiten beim Sprechen, Verstehen oder anderen sprachlichen Aspekten haben. Dazu gehören Herausforderungen wie:

  • Sprachentwicklungsverzögerungen: Kinder und Jugendliche, die sich langsamer entwickeln und Schwierigkeiten beim Sprechen haben.
  • Sprachstörungen: Kinder und Jugendliche, die Schwierigkeiten haben, Laute richtig zu bilden, Wörter zu verstehen oder sich auszudrücken.
  • Stottern: Kinder und Jugendliche, die Schwierigkeiten beim Sprechen haben, oft Laute oder Silben wiederholen.
  • Sprachverständnisstörungen: Kinder und Jugendliche, die Schwierigkeiten haben, gesprochene Sprache zu verstehen, auch wenn ihr Gehör normal funktioniert.
  • Kindliche Aphasie: Kinder und Jugendliche, die Schwierigkeiten haben, Sprache zu produzieren oder zu verstehen, oft aufgrund von Hirnschäden oder neurologischen Störungen.
  • Autismus-Spektrum-Störungen: Kinder und Jugendliche mit Autismus, die Schwierigkeiten beim sozialen Austausch und der Kommunikation haben.

Wie gelangen Kinder oder Jugendliche an die Tagesschule Zentrum ASS?

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Anmeldung SPD für Sonderschulung (bis 30. November)
Bei Kindern oder Jugendlichen wird eine schwere Störung der Sprache diagnostiziert. Daraufhin folgt eine Anmeldung beim SPD des Kantons Aargau. Weiterführende Informationen unter Kanton Aargau Schulportal – Schulpsychologischer Dienst (schulen-aargau.ch)

Abklärungsverfahren SPD (bis 15. März)
Der SPD führt ein standardisiertes Abklärungsverfahren durch und teilt die Ergebnisse sowie die Empfehlung zur Sonderbeschulung der Schule und den Eltern mit.

Entscheid Sonderbeschulung
Die Schulleitung entscheidet, ob Kinder oder Jugendliche integrativ geschult werden können oder nicht. Logopädische Therapie und verstärkte Massnahmen sind Elemente des Angebots der Regelschule.
Ist eine Sonderbeschulung angedacht, initiiert die Schulleitung im Einverständnis mit den Eltern die Anmeldung beim Zentrum ASS.

Anmeldung Zentrum ASS (bis Ende März)
Die Anmeldung erfolgt durch die Schule mit dem Formular Anmeldung Tagesschule. Nur vollständige Anmeldungen können berücksichtigt werden. Erforderliche Beilagen:

  • Bericht Logopädie (nicht älter als 6 Monate)
  • Bericht Schule/Heilpädagogische Früherziehung (nicht älter als 6 Monate)
  • Bericht Hörabklärung (nicht älter als 6 Monate)
  • Bericht SPD
  • Kostengutsprache (Protokollauszug Gemeinderat)

Prüfung der Aufnahme (im April)
Jede Anmeldung wird sorgfältig durch das Fachteam am Zentrum ASS nach standardisierten Beurteilungskriterien geprüft. Abhängig von den Ergebnissen und den verfügbaren Plätzen wird eine Auswahl getroffen. Bei einer Ablehnung kann im Folgejahr erneut eine Anmeldung initiiert werden.

Mitteilung über Entscheid (ab 1. Mai)
Das Zentrum ASS informiert den Gemeinderat respektive die Schulleitung über den Entscheid.
Bei der Aufnahme wird bestätigt, dass ein Zuweisungsbeschluss vollzogen werden kann. Unter Berücksichtigung der Vollziehbarkeit und unter Gewährung des rechtlichen Gehörs wird durch den Gemeinderat respektive die Schulleitung den Eltern der formale Zuweisungsbeschluss zugestellt.

Welche Kosten entstehen durch den Schulbesuch beim Zentrum ASS?

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Für Eltern
Grundsätzlich werden die Ausbildungs-, Therapie- und Transportkosten durch den Kanton Aargau übernommen, zudem beteiligt sich die Wohngemeinde an der Gesamtfinanzierung. Die Eltern sind verpflichtet, an die ausserschulische Betreuung eines ganzen Aufenthaltstages eine vom Kanton festgelegte Betreuungspauschale von CHF 10.00 zu entrichten. In dieser Pauschale ist die Verpflegung inbegriffen.

Für die Wohngemeinde
Gemäss den Vorgaben des Betreuungsgesetzes des Kantons Aargau leistet die Wohngemeinde pro Kind einen Schulgeldbeitrag von CHF 620.00 pro Monat an die Gesamtkosten. Für ausserkantonale Schüler:innen können vom Wohnkanton andere Beträge festgelegt werden.

Wie kommen Schüler:innen täglich ans Zentrum ASS?

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Kindergarten bis und mit 2. Klasse
Die Kinder werden durch einen Schulbus beim Wohnort abgeholt und zum Kindergarten oder in die Schule gefahren. Nach Schulende werden die Kinder in der Schule abgeholt und nach Hause gefahren.

3. Klasse bis zur Oberstufe
Die Kinder und Jugendlichen reisen in der Regel mit öffentlichen Verkehrsmitteln an. In Ausnahmefällen wird der Transport durch den Schulbus genehmigt.

Tipps zur Vorbereitung

1. Prüfen Sie die beste Route für Ihr Kind. An welcher Haltestelle soll Ihr Kind einsteigen? Wo soll es umsteigen? Welcher Zug passt für Ihr Kind am besten?

2. Begleiten Sie Ihren Sohn/Ihre Tochter mehrmals in die Schule. Stellen Sie Ihrem Kind Fragen, wie zum Beispiel: Wann müssen wir aussteigen? Welches ist die nächste Haltestelle?

3. Lassen Sie sich nach mehreren Wiederholungen von Ihrem Kind den Schulweg zeigen.

4. Klappt alles, können Sie sich vermehrt im Hintergrund aufhalten und beispielsweise Ihrem Kind im Abstand von drei bis vier Metern folgen.

5. Sobald Sie beide Sicherheit gewonnen haben, können Sie Ihr Kind allein nach Hause fahren lassen.

Wie werden die Kosten für das ÖV-Ticket der Schüler:innen abgerechnet?

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Der Kanton Aargau vergütet das kostengünstigste SBB-Ticket. Das heisst, es muss ein Jahresabo gelöst werden. Dabei gilt zu prüfen, ob ein GA kostengünstiger ist. Der Kauf wird durch die Eltern getätigt und mittels Formular Abrechnung Transportkosten inkl. Quittung dem Zentrum ASS für die Rückerstattung übergeben.  

Haben die Schüler:innen einen Nachmittag frei?

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Der Mittwochnachmittag ist für alle Schüler:innen frei. Je nach Klassenstufe haben die Kinder und Jugendlichen noch einen zweiten oder dritten Nachmittag frei.

Haben die Schüler:innen die gleichen Ferien wie ihre Geschwister?

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Die Ferien richten sich nach der Gemeinde des jeweiligen Standorts. Daher kann es zu Verschiebungen in den Sport- und Herbstferien kommen. Bitte prüfen Sie frühzeitig den Kalender.

Welches sind die grössten Unterschiede zur Regelschule?

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Um den spezifischen Bedürfnissen der Schüler:innen gerecht zu werden, unterscheidet sich das Zentrum ASS in verschiedenen Aspekten von der Regelschule.

  • Spezialisierte Unterstützung
    Am Zentrum ASS sind die Schüler:innen umgeben von einem Fachteam aus Schulischen Heilpädagog:innen, Logopäd:innen, Psychomotorik-Therapeut:innen, Psycholog:innen und Tagesbetreuer:innen, die ein individuelles und gezieltes Therapiesetting für Schüler:innen mit Sprach- und Kommunikationsstörungen anbieten.
  • Kleinere Klassen
    In einer Klasse sind maximal zwölf Schüler:innen. Dies ermöglicht eine intensivere Betreuung und spezialisierte Unterstützung.
  • Keine verbindliche Anwendung des Aargauer Lehrplans
    Wir gehen auf den Lern- und Entwicklungsstand jedes Kindes ein und berücksichtigen dabei die spezifischen Bedürfnisse und Fähigkeiten. Der Aargauer Lehrplan ist dabei richtungsweisend und wird individuell an die Bedürfnisse der Schüler:innen angepasst, um ihre sprachlichen Fähigkeiten zu fördern und ihre Fortschritte zu überwachen. Mit Einbezug der Eltern erhalten die Schüler:innen angepasste Lernziele.
  • Umgebung und Ressourcen
    Die Tagesschule ist so gestaltet, dass eine unterstützende Umgebung für Schüler:innen mit Sprach- und Kommunikationsstörungen geboten wird. Es stehen spezielle Ressourcen und Materialien zur Verfügung.
  • Peer-Interaktion
    Die Schüler:innen am Zentrum ASS interagieren mit Gleichaltrigen, die ähnliche Herausforderungen haben, was zu einer unterstützenden Gemeinschaft führen kann.

Wie lange bleiben die Schüler:innen am Zentrum ASS?

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Wir streben eine möglichst schnelle Reintegration in die Regelschule an. Die Hälfte der Kinder verlässt das Zentrum ASS nach drei oder vier Jahren. Durchschnittlich bleiben die Schüler:innen knapp vier Jahre am Zentrum ASS.

Wie verläuft die Reintegration in die Regelschule?

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Das Zentrum ASS leistet einen wertvollen Beitrag zur Reintegration und treibt diese aktiv voran.

In der halbjährlichen Förderplanung besprechen und definieren wir gemeinsam mit den Eltern die Schwere der Störung des Sprechens und der Sprache sowie die Notwendigkeit der weiterführenden Sonderschulung. In den jährlichen Orientierungsgesprächen zwischen dem Fachteam des Zentrum ASS und dem SPD wird der weitere Schulverlauf der Schüler:innen festgelegt. Der Austrittsentscheid sollte nach Möglichkeit bis zum 31. Oktober gefällt sein. Der SPD und das Fachteam des Zentrum ASS planen gemeinsam mit den Eltern und den Schüler:innen die Reintegration in die Regelschule. Gemeinsam definieren sie, in welche Klassenstufe der Übertritt stattfinden soll. Nach der Festlegung tauschen das Zentrum ASS und die zugewiesene Regelschule sämtliche wichtigen Informationen aus. Zudem findet nach Möglichkeit ein Schnuppertag in der Regelschule statt.

Haben Sie noch Fragen? Gerne gibt Ihnen unsere Administration Auskunft.

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